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Schlagwort-Archive: datenschutz

Hamstern 2.0 (Ein Gastbeitrag zur Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung)

Wie die politischen Jäger und Sammler in der virtuellen Welt auf ihr archaisches Recht pochen

Grundgesetz Artikel 10: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Das Grundgesetz in seiner Urform war ein Schriftstück von inhaltlicher und formaler Schönheit. Kurze Sätze mit klaren Aussagen. Das Verklausulierte und die zahlreichen Appendixe, die unser Grundgesetz in seiner bestechenden Urform im Laufe der Jahre zu einer schwer lesbaren Sowohl-als-auch-Papier verkommen ließen, sind vielfach zeitgeistige Beifügungen und gummierte Girlanden, die eine hohe Lust am Ungefähren erkennen lassen. Das Grundgesetz als Arbeits-Beschaffungsmaßnahme für Juristen.
Punkt

Artikel 10, Absatz 1 besteht auch heute in seiner Urform und entwickelt mit den verklungenen Begriffen »Brief«, »Post« und »Fernmeldegeheimnis«, einen anachronistischen Charme. In Gänze lautete er: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden“.

Der zweite Satz wurde abgehängt und im Zuge der Notstandsgesetzgebung als Absatz 2 erweitert: Absatz 2: Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Wie Studenten ungewollt Grundgesetzes-Änderungen erwirkten

Die »Notstandsgesetze« machten es 1968, aus Sicht der Politik, notwendig insgesamt 27 Änderungen am Grundgesetz vorzunehmen. Die heutige Fassung des Artikels 10 wurde am 28. Juni 1968 festgeschrieben. Die Notstandsgesetze sollten die Handlungsfähigkeit des Staates bei Aufstand, Kriegen und Naturkatastrophen erweitern. Genau genommen wurde hier der Handlungsspielraum des Bürgers eingeschränkt und die Politik gestattete sich eine flexiblere Auslegung der Formulierung: Freiheitliche, demokratische Grundordnung. Es war eine Verkleinerung des demokratischen Spielraumes des Bürgers.

Was waren die Gründe? Die Sturmflut von Hamburg (1962) mag eine Rolle gespielt haben, in deren Verlauf der damalige Hamburger Innensenator Helmut Schmidt sich über bestehendes Recht hinwegsetzte, damit Berühmtheit erlangte, in dem er die Bundeswehr zum Noteinsatz nach Hamburg berief. Was laut Verfassung nicht vorgesehen war. Sechs Jahre später waren es nicht die Gezeiten, sondern die studentischen Kräfte der »Außerparlamentarischen Opposition« (APO), die den bundesdeutschen Politiker glauben ließen, hier würde zum Sturm auf die demokratische Festung geblasen. Eine Rechtfertigung der Grundgesetzänderungen sah man später in der Gewalt der RAF. Angst ist kein guter Ratgeber.

In seiner Biografie »Erinnerungen« schreibt der damalige Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder und SPD Politiker Carlo Schmid (Einer der »Väter« des Grundgesetzes) zu den Notstandsgesetzen: „Im Falle des Unvermögens einer Landesregierung, den Gefahren mit Polizeikräften zu wehren, sollte die Bundesregierung zu deren Unterstützung Streitkräfte zum Schutz ziviler Objekte und für die Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen können“.
Ausschlaggebend für die Änderungen des Grundgesetzes war tatsächlich das vehemente studentische Aufbegehren, das zunehmend als Bedrohung wahrgenommen wurde. Hierzu schreibt Carlo Schmid: „Dies rief heftige Diskussionen über angebliche Absichten der Regierung hervor, dem Bundestag des Entwurf eines Notstandsgesetzes vorzulegen“. Von der RAF war zu diesem Zeitpunkt noch nichts zu sehen. Es ist sogar anzunehmen, dass das restriktive Vorgehen der Politik die studentischen Aktivitäten noch befeuerten.

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3 Kommentare

Verfasst von - Januar 15, 2015 in Datenschutz, Gastbeiträge, Top Artikel

 

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Abhören bis die Stimmen verstummen

Wie kann es sein, dass die Enthüllungen der letzten Tage über die Abhörmaßnahmen seitens amerikanischer und britischer Behörden keinen Aufschrei der Empörung verursachen? Warum nehmen wir das einfach hin? Wodurch wird diese Gleichgültigkeit verursacht?

In den letzten Tagen habe ich mich in meinem Bekanntenkreis umgehört, um ein Meinungsbild zu diesem Thema zu gewinnen. Es ist interessant, welche Beobachtungen ich dabei machen konnte.

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US-Staatsanwältin fordert besseren Datenschutz von Google und Apple

nachzulesen unter diesem link

das wird aber auch wirklich mal zeit!!!

mal abwarten, was diese freiwillige selbstverpflichtung der industrie am ende bewirkt.

 
 

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