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Hamstern 2.0 (Ein Gastbeitrag zur Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung)

15 Jan

Wie die politischen Jäger und Sammler in der virtuellen Welt auf ihr archaisches Recht pochen

Grundgesetz Artikel 10: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Das Grundgesetz in seiner Urform war ein Schriftstück von inhaltlicher und formaler Schönheit. Kurze Sätze mit klaren Aussagen. Das Verklausulierte und die zahlreichen Appendixe, die unser Grundgesetz in seiner bestechenden Urform im Laufe der Jahre zu einer schwer lesbaren Sowohl-als-auch-Papier verkommen ließen, sind vielfach zeitgeistige Beifügungen und gummierte Girlanden, die eine hohe Lust am Ungefähren erkennen lassen. Das Grundgesetz als Arbeits-Beschaffungsmaßnahme für Juristen.
Punkt

Artikel 10, Absatz 1 besteht auch heute in seiner Urform und entwickelt mit den verklungenen Begriffen »Brief«, »Post« und »Fernmeldegeheimnis«, einen anachronistischen Charme. In Gänze lautete er: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden“.

Der zweite Satz wurde abgehängt und im Zuge der Notstandsgesetzgebung als Absatz 2 erweitert: Absatz 2: Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Wie Studenten ungewollt Grundgesetzes-Änderungen erwirkten

Die »Notstandsgesetze« machten es 1968, aus Sicht der Politik, notwendig insgesamt 27 Änderungen am Grundgesetz vorzunehmen. Die heutige Fassung des Artikels 10 wurde am 28. Juni 1968 festgeschrieben. Die Notstandsgesetze sollten die Handlungsfähigkeit des Staates bei Aufstand, Kriegen und Naturkatastrophen erweitern. Genau genommen wurde hier der Handlungsspielraum des Bürgers eingeschränkt und die Politik gestattete sich eine flexiblere Auslegung der Formulierung: Freiheitliche, demokratische Grundordnung. Es war eine Verkleinerung des demokratischen Spielraumes des Bürgers.

Was waren die Gründe? Die Sturmflut von Hamburg (1962) mag eine Rolle gespielt haben, in deren Verlauf der damalige Hamburger Innensenator Helmut Schmidt sich über bestehendes Recht hinwegsetzte, damit Berühmtheit erlangte, in dem er die Bundeswehr zum Noteinsatz nach Hamburg berief. Was laut Verfassung nicht vorgesehen war. Sechs Jahre später waren es nicht die Gezeiten, sondern die studentischen Kräfte der »Außerparlamentarischen Opposition« (APO), die den bundesdeutschen Politiker glauben ließen, hier würde zum Sturm auf die demokratische Festung geblasen. Eine Rechtfertigung der Grundgesetzänderungen sah man später in der Gewalt der RAF. Angst ist kein guter Ratgeber.

In seiner Biografie »Erinnerungen« schreibt der damalige Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder und SPD Politiker Carlo Schmid (Einer der »Väter« des Grundgesetzes) zu den Notstandsgesetzen: „Im Falle des Unvermögens einer Landesregierung, den Gefahren mit Polizeikräften zu wehren, sollte die Bundesregierung zu deren Unterstützung Streitkräfte zum Schutz ziviler Objekte und für die Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen können“.
Ausschlaggebend für die Änderungen des Grundgesetzes war tatsächlich das vehemente studentische Aufbegehren, das zunehmend als Bedrohung wahrgenommen wurde. Hierzu schreibt Carlo Schmid: „Dies rief heftige Diskussionen über angebliche Absichten der Regierung hervor, dem Bundestag des Entwurf eines Notstandsgesetzes vorzulegen“. Von der RAF war zu diesem Zeitpunkt noch nichts zu sehen. Es ist sogar anzunehmen, dass das restriktive Vorgehen der Politik die studentischen Aktivitäten noch befeuerten.

Politik als reflexhaftes Handeln

Dieses Beispiel zeigt, zu welchen weitreichenden Handlungen und Entscheidungen Politiker ein ganzes Volk auf Jahrzehnte festschreiben, ohne dass aus heutiger Sicht eine Verhältnismäßigkeit zwischen Ursache und Wirkung erkennbar wird. Auch politisches Handeln unterliegt dem Zeitgeist und sollte von reflexhaftem Wirken, wie es wieder aus den Reihen von CDU und CSU zum Thema Vorratsdatenspeicherung hören ist, verschont bleiben.
Kanzlerin Angela Merkel äußerte nach den Terroranschlägen in Paris nach einer Sitzung der Unionsfraktionen, sie halte die Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht für verfassungswidrig. Der Parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) sagte: „Die Vorratsdatenspeicherung ist aus seiner Sicht ein sinnvolles Mittel, um Anschläge zu vermeiden. Ich wünsche mir sehr, dass der Bundesjustizminister endlich einsichtig wird“.
Gerade Angela Merkel als studierte Physikerin sollte bei technischen Dingen ihr Ohr am Puls der Zeit haben und wissen, dass die VDS heute schon ein digitaler Anachronismus ist. Warum gerade die konservative Politik an diesem »Instrument« so festhält, muss beleuchtet werden.

Richter sichern unsere demokratische Basis

Die Klarheit mit der das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig ansah, muss auch als Zeichen der Unabhängigkeit, mit der die Verfassungsrichter die Legislative von der Judikative trennt, begriffen werden. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sichern uns Bürgern die demokratischen Grundrechte, nicht die Politiker. Die nächste Handlung der Politik kann also nur darin bestehen, dem Bundesverfassungsgericht eine erneute ungünstige Entscheidungsfindung zu entziehen, in dem sie mit parlamentarischer Mehrheit das Grundgesetz ändert. Der Bürger sollte hier sehr wachsam sein.

Es ist ein Reflex, dass wertkonservative Politiker die Bewahrung des Eigenen über den Wert des Ganzen stellen. Anders ist die Einmütigkeit bei CDU und CSU nicht zu erklären, nach den Anschlägen in Paris die Vorratsdatenspeicherung aus der Mottenkiste zu holen. Auch Zeitungskommentatoren entwickeln hier eine erschreckende Gedankenlosigkeit: Walter Roller von der Augsburger Allgemeinen schreibt: „Und warum soll das Instrument der Vorratsdatenspeicherung europarechtskonform umgesetzt, nicht eingesetzt werden“? Warum nicht? Weil es um die Einschränkung von demokratischen Grundrechten ginge, die aus Sicht der konservativen Politik keine Einschränkung bedeutet, weil derjenige, der fleißig arbeitet, in die Kirche geht und seine Steuern zahlt, ja nichts zu verbergen hat. So das Selbstverständnis von CDU und CSU. Dass die Dialektik der Demokratie eine schwierige Sache ist, möchte man dem eigenen Wähler nicht zumuten. Die Arbeit des Nachdenkens übernimmt die Politik. Wertkonservative Politik stellt den Bürger mit einem Bein in die Unmündigkeit. Wolfgang Kubicki von der FDP sagt zur VDS: „Wer behauptet, mit der Vorratsdatenspeicherung Straftaten verhindern zu können, belügt die Bevölkerung bewusst. Sie kann allenfalls ein Mittel der Strafverfolgung, das heißt der Aufklärung sein – wofür das von der ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene ‚Quick-Freeze-Verfahren‘ angemessen und ausreichend wäre“.

Vorratsdatenspeicherung war gestern

Mit Predictive Policing (Verbrechensvorhersage) und Data Mining sind bereits digitale Werkzeuge in der Welt und die Entwicklung geht rasend schnell voran. In der Einbruchskriminalität lassen sich zum Beispiel durch vorhandene Daten und Geodaten „Hotspots“ in Städten lokalisieren und Verhaltensmuster von kriminellen Gruppen vorhersagen. Ein deutscher Forscher analysierte die elektromagnetischen Wellen von W-LAN-Routern. Anhand dieser Messungen wurde erkennbar, wie und mit welcher Geschwindigkeit sich der Proband in der Wohnung bewegte. Das mag erheiternd klingen, zeigt aber auf, dass sich die technischen Möglichkeiten nicht in der VDS erschöpfen. Selbst Tweets und das Profil von facebook dürften für polizeiliche Ermittlungen erkenntnisreicher sein, als das bloße Sammeln von Daten, um damit einem archaischen Prinzip des Sammelns und Jagens gerecht zu werden.

Bleibt die Frage, warum gerade CDU/CSU so insistierend an der VDS festhalten? Mit dem Begriff der Vorratsdatenspeicherung ist ein Begriff in der Welt, der seit Jahren eingeführt ist. Seit dem sind zehn Jahre vergangen und die virtuelle Welt ist bereits eine andere. Ein Umstand mit dem sich zwar kein Auto verkaufen ließe, aber die Mehrheit der nicht Technik affinen Bürger soll damit ein hohes Gut versprochen werden: Sicherheit. Gehalten werden muss dieses Versprechen nicht. Weil es keine festgeschriebene Sicherheit gibt. In der analogen Welt genau so wenig wie in der digitalen. Festgeschrieben ins Grundgesetz bekäme der Bürger aber eine Einschränkung seiner demokratischen Rechte, und damit einen erweiterten Spielraum für alle nachkommenden Politiker. Das darf Niemand gleichgültig sein.

Autor: Bernd Hohlen (Management für Interkultur & Soziokultur)

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3 Kommentare

Verfasst von - Januar 15, 2015 in Datenschutz, Gastbeiträge, Top Artikel

 

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3 Antworten zu “Hamstern 2.0 (Ein Gastbeitrag zur Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung)

  1. Alex Falke

    Januar 19, 2015 at 4:38 pm

    Full ACK. Aber ich bezweifle, dass Herr Carlo Schmid sich grammatikalisch so sehr vertan hat, dass sogar der Sinn seiner Aussage darunter leidet: „den Gefahren […] zu verwehren“ und „die Bekämpfung […] militärische Aufständischer…“.
    Internet Abschreiber?

     
    • tinyentropy

      Januar 20, 2015 at 6:56 pm

      Im Auftrag von Bernd Hohlen weitergeleitet:

      Ein Übertragungsfehler. Vielen Dank für das genaue Lesen.

      Das Zitat ist aus dem Buch »Erinnerungen« von Carlo Schmid. Diese Ausgabe ist erschienen als Taschenbuch bei Goldmann, 1981 (1. Auflage)

      Richtig:

      „Im Falle des Unvermögens einer Landesregierung, den Gefahren mit Polizeikräften zu wehren, sollte die Bundesregierung zu deren Unterstützung Streitkräfte zum Schutz ziviler Objekte und für die Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen können“.

      Falsch:

      „Im Falle des Unvermögens einer Landesregierung, den Gefahren mit Polizeikräften zu verwehren, sollte die Bundesregierung zu deren Unterstützung Streitkräfte zum Schutz ziviler Objekte und für die Bekämpfung organisierter und militärische ……. Aufständischer einsetzen können“.

      Grüße
      Bernd

       
    • tinyentropy

      Januar 20, 2015 at 7:07 pm

      Ich habe es entsprechend im Artikel korrigiert. Auch meinerseits vielen Dank für den Hinweis. Viele Grüße

       

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