Der bisherige Umgang unserer Politiker mit den Bürgerrechten ist schon ein Hohn. Die Snowden-Affäre macht dies mehr als deutlich. Aber sollten sie es nun auch noch wagen die Befugnisse des Verfassungsgerichtes auszuhöhlen, müssten wir uns dagegen zur Wehr setzen. Das wäre eine ungeheuerliche Anmaßung und ein direkter Angriff auf die Demokratie.
Schlimm genug, dass Karlsruhe immer wieder die groben Handswerksfehler in den Gesetzesentwürfen der Regierung korrigieren muß. Es sollte Politikern ohnehin mehr zur Schande gereichen, wenn sie mehr als einmal Gesetze verabschiedet haben, die als verfassungswidrig eingestuft werden. Warum rollen dann keine Köpfe? Ist ein solcher Versuch nicht auch strafbar?
Nesselsetzer
April 6, 2014 at 8:35 pm
Immer mit der Ruhe. Zuerst war ich auch versucht, einen Artikel darüber zu schreiben, aber zum einen gab es solche Angriffe auf das BVerfG. aus den verschimmelt-konservativen Lagern immer wieder einmal, zum anderen zeigen sie aber ebenso ziemlich deutlich, dass wir uns auf die Unabhängigkeit des BVerfG. voll und ganz verlassen können.
Daran ändert auch nichts der Versuch der Parteien, alle zwolf Jahre möglichst Linientreue aus den eigenen Reihen nach Karlsruhe zu entsenden, wie man gerade wieder an der Kritik aus dem Kreis um Volker Kauder an dem Verfassungsrichter Peter Huber ablesen kann, der früher einmal linientreuer CDU-Innenminister in Thüringen war. Das zeigt schlichtweg nur, dass Karlsruhe seine Aufgabe völlig unabhängig der Herkunft der einzelnen Richter umfassend ernst nimmt, und das war im Prinzip schon immer so.
Und ausserdem:
Volker Kauder ist ziemlich bekannt für seine erzkonservativen und rückwärtsgewandten Ansichten. In meinem Artikel über Konservative hatte ich ihn zwar nicht namentlich, aber seine damaligen Drohungen gegenüber dem BVerfG. schon einmal erwähnt. Allerdings auch nicht ernst genommen. Wer ist schon Volker Kauder….?