Der BGH hob eine Bewährungsstrafe für einen Unternehmer aus Bayern auf, der im Umfang von 1,1 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte, weil das Gericht ehrliche Reue beim Angeklagten anerkannte. Ein Fehlurteil mit unzureichender Strafbemessung urteilte nun der BGH und hob die Bewährung auf. Der Angeklagte muß nun doch ins Gefängnis.
Bemerkenswertes Urteil gegen Steuerhinterzieher
07
Feb