so erhält man im Saarland, wohlgemerkt kein Land, das es sich gut leisten könnte, nach 2 Jahren als Abgeordneter beim Ausscheiden aus dem Amt (wie grade nach dem Crash der Jamaika-Koalition geschehen) ein ordentliches Übergangsgeld für 2 Jahre von rund 152.000 Euro und einen Pensionsanspruch von 1.700 Euro, die man bereits ab 60 Jahren in Anspruch nehmen kann. Von wegen Rente ab 67!
Hier gibt’s mehr Informationen dazu und eine Übersicht der Länderregelungen. Immerhin ist das alles ja noch keinen Umzug ins Saarland wert 😉
Übrigens, auf Bundesebene wurde dies längst neu geregelt. Hier muß man zumindest 4 Jahre im Amt verbleiben und erhält den Rentenanspruch erst mit 67. Das haben sich viele Länder aber bequem anders eingerichtet. Um vergleichbare Rentenansprüche zu erreichen, muß der Durchschnittsverdiener bis zu 60 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen.
Bleibt noch die Frage, ist es normal nur 2 Jahre im Amt zu bleiben, oder zeugt das nicht auch von schlechter Arbeit!? Schön also, wenn es dann eine dicke Belohnung gibt!