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Geniale Gerichtsentscheidung in Sachen Filesharing Abmahnungen

17 Jan

In einer Entscheidung des OLG Düsseldorf wurde die Abmahnpraxis einer Kanzlei bei Filesharing-Aktivitäten wunderbar zutreffend als „völlig unbrauchbare anwaltliche Tätigkeit“ bezeichnet und die Beweislast infolgedessen zugunsten der Abgemahnten verschoben, so Heise in einer Meldung.

 

Bemerkenswerte Entscheidung.

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Verfasst von - Januar 17, 2012 in Freiheit im Netz

 

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